Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-442/09 Karl
Heinz Bablok u. a. / Freistaat Bayern erklärt die Sprecherin für Ernährung
und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
Das Urteil zeigt: Die gesamte europäische Gesetzgebung zu gentechnisch
veränderten Lebensmitteln muss auf den Prüfstand. Die einschlägigen
Regelungen sind unklar und müssen auf eine wissenschaftliche Basis gestellt
werden. Politisch motivierte Regelungen wie die Nulltoleranz sind
wirklichkeitsfremd und müssen zügig ersetzt werden. Die jetzige Gesetzeslage
führt zu Rechtsunsicherheit bei Imkern und Importeuren, ohne dass sie den
Verbrauchern nützt.
Ein nachgewiesen unbedenklicher Bestandteil eines Lebensmittels darf nicht
zu einem faktischen Verbot des Lebensmittels führen. Das ist weder aus
ökonomischen noch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Es steht zu
befürchten, dass das Urteil des europäischen Gerichtshofes einem
Importverbot für Honig außerhalb der europäischen Union gleichkommt. In
vielen Ländern der Welt werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut,
insbesondere in Südamerika. Zufällige Beimengungen von gentechnisch
veränderte Pollen in Honig sind somit kaum auszuschließen.
Honig ist ein Premiumprodukt. Er hat einen Gehalt von etwa 0,5 Prozent
Pollen, der in der Regel von vielen verschiedenen Pflanzen stammt. Pollen
ist natürlicher Bestandteil von Honig und beeinträchtigt seine Qualität
nicht, ganz unabhängig davon, ob er von Wildpflanzen oder von gv-Pflanzen
stammt. Wir haben in Europa mehr als zehn Jahre Erfahrung mit dem Anbau von
Bt-Mais, in Deutschland seit vier Jahren. Es hat in dieser Zeit keinerlei
Hinweise gegeben, die die Unbedenklichkeit von Bt-Mais als Lebens- und
Futtermittel in Frage stellen.
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Büro Dr. Christel Happach-Kasan, MdB
Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
für Ernährung und Landwirtschaft
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