Ergänzung zum Cartagena-Protokoll beschlossen
Internationale Haftungsregeln für GVO-Handel vereinbart
Nagoya - Die Vertragsstaaten des Biosicherheits-Protokolls haben sich auf gemeinsame Regeln zur Haftung und Wiedergutmachung bei Schäden an der biologischen Vielfalt verständigt.
Das Abkommen bezieht sich auf Schäden, die durch den grenzüberschreitenden Transport von lebenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO)...