Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass (solange Gentechnik nicht generell verboten wird bzw. die Unbedenklichkeit endgültig zweifelsfrei nachgewiesen wird) folgende Mindestabstände von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Organismen eingeführt werden:
10 km zu Feldern mit konventionell gentechnikfrei angebauten Futter- und Nahrungspflanzen, 30 km zu Feldern mit Bio-Anbau, 30 km zu Bienenstöcken von Imkern, 50 km zu Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparks, Flora-Fauna-Habitaten oder ähnlichem.
Nur so kann ein Eintrag in die Nahrungskette oder Schäden an besonders wertvollen Schutzgebieten vorgebeugt werden, solange Gentechnik ohne zweifelsfreien Beweis für die Risikofreiheit angebaut wird. Solange entsprechende Fragen zu den Risiken ungeklärt sind sollte unabhängig vom Ausgang der grundlegenden Gentechnik-Debatte diese Sicherheitsmaßnahme ergriffen werden.
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